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WRP 2024, 1274
LG Leipzig 
Wettbewerbsrecht: Testsiegel (Urteil vom 14.06.2024, 01 HK O 531/24)

Ein im Rahmen von Produktwerbung abgebildetes Zeichen, das die Inschrift „getestet von“ und einen hochgereckten Daumen zeigt, wird von den angesprochenen Verbraucherkreisen nicht im Sinne eines „Gefällt mir“-Statements verstanden, sondern als Ergebnis eines Produkttest, dem objektive Kriterien zu Grunde lagen. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Leipzig, WRP 2024, 1274-1276 (Urteil vom 14.06.2024, 01 HK O 531/24)

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