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WRP 2016, 254
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Telefonbucheintrag (Urteil vom 22.09.2015, 6 U 77/14)

Von einer Wettbewerbsförderungsabsicht ist auszugehen, wenn zur automatischen Einordnung eines Telefonbucheintrags Umstände hinzutreten, die dafür sprechen, dass der Verlag über die bloße Informationsvermittlung hinaus einzelne Anschlussinhaber gezielt fördert.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2016, 254-256 (Urteil vom 22.09.2015, 6 U 77/14)

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