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WRP 2018, 376
LG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Steuern und Gebühren (Urteil vom 14.12.2017, 2-24 O 8/17)

Die Klausel einer Fluggesellschaft in ihren Luftbeförderungsverträgen „Steuern und Gebühren, die von einem Flughafenbetreiber direkt von e.j. erhoben werden, sind nicht erstattungsfähig, selbst wenn sie auf der Anzahl an beförderten Fluggästen basieren“ benachteiligt den Verbraucher in unangemessener Weise.

LG Frankfurt a. M., WRP 2018, 376-378 (Urteil vom 14.12.2017, 2-24 O 8/17)

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