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WRP 2016, 1439
LG Köln 
Wettbewerbsrecht: Schädlingsbekämpfer (Urteil vom 28.06.2016, 33 O 208/15)

Die Angabe einer fiktiven Standortadresse auf einem Internetportal stellt eine Irreführung im Sinne von § 5 UWG dar. Im Falle einer Schädlingsbekämpfung erwartet der angesprochene Interessent regelmäßig einen ortsnahen Schädlingsbekämpfer, da die angebotene Dienstleistung typischerweise eine rasche Erreichbarkeit verlangt.

LG Köln, WRP 2016, 1439 (Urteil vom 28.06.2016, 33 O 208/15)

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