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WRP 2020, 937
LG Kiel 
Wettbewerbsrecht: SEPA-Diskriminierung (Urteil vom 27.03.2020, 14 HKO 57/19)

Lehnt ein Unternehmen gegenüber einem Kunden die Hinterlegung eines SEPA-erreichbaren Kontos als Quelle für eine Lastschriftzahlung ab, so liegt eine wettbewerbswidrige SEPA-Diskriminierung auch dann vor, wenn anderen Kunden des Unternehmens diese Zahlungsmöglichkeit eingeräumt worden ist. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Kiel, WRP 2020, 937-938 (Urteil vom 27.03.2020, 14 HKO 57/19)

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