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WRP 2012, 1561
OLG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht: Riesenneueröffnung auf 5.000 m2 (Urteil vom 11.09.2012, I-20 U 203/11)

Bewirbt ein Küchenfachmarkt in einem Radiospot eine Riesenneueröffnung auf über 5.000 Quadratmetern, bezieht der Verbraucher, der den Radiospot eher beiläufig hört, die Größenangabe ohne Weiteres auf die Ausstellungsfläche der Küchen und deren Auswahl. Auf die Fläche der Eröffnungsfeier kommt es dabei nicht an. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

OLG Düsseldorf, WRP 2012, 1561-1562 (Urteil vom 11.09.2012, I-20 U 203/11)

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