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WRP 2020, 231
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Requisitenfahrzeuge (Urteil vom 22.11.2019, 6 U 81/19)

Die Vorschriften der § 52 Abs. 3 und § 55 Abs. 3 StVZO, die die Ausstattung von Einsatzfahrzeugen unter anderem der Polizei mit Blaulicht und Martinshorn regeln, sind keine Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 3a UWG.

OLG Köln, WRP 2020, 231-234 (Urteil vom 22.11.2019, 6 U 81/19)

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