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WRP 2014, 892
LG Berlin 
Wettbewerbsrecht: Preisspannen (Beschluss vom 06.03.2014, 16 O 64/14)

Werden in der Verkaufsanzeige eines Immobilienmaklers die von ihm zu vermittelnden Objekte unter Darstellung von Größe und Ausstattung dargestellt, ist der vom Käufer zu zahlende Endpreis anzugeben. Die Angabe lediglich von Preisspannen ist unzulässig. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

LG Berlin, WRP 2014, 892 (Beschluss vom 06.03.2014, 16 O 64/14)

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