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WRP 2021, 832
LG Koblenz 
Wettbewerbsrecht: Preisangabe für Motorräder (Urteil vom 26.02.2021, 4 HK O 39/20)

Es ist irreführend, wenn ein Motorrad auf einem Internetmarktplatz unter Angabe eines Preises angeboten wird, der davon abhängt, dass der Kunde einen bestimmten Führerschein während eines bestimmten Zeitraums erwirbt. Der Hinweis „Führerscheinprämie schon eingerechnet“ im Rahmen der Fahrzeugbeschreibung ist nicht geeignet, diese Irreführung auszuschließen. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

LG Koblenz, WRP 2021, 832 (Urteil vom 26.02.2021, 4 HK O 39/20)

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