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WRP 2013, 366
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Kindersekt (Urteil vom 19.10.2012, 6 U 103/12)

An Sekt erinnernde Einwegglasflaschen eines perlenden Fruchtsaftgetränks, das wegen des Zusatzes von natürlichem Aroma lebensmittelrechtlich nicht als „Fruchtsaft“ bezeichnet werden darf, unterfallen nicht der Pfandpflicht.

OLG Köln, WRP 2013, 366-368 (Urteil vom 19.10.2012, 6 U 103/12)

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