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WRP 2012, 230
OLG München 
Wettbewerbsrecht: Identität (Urteil vom 20.10.2011, 29 U 2357/11)

Werden in der Werbeanzeige eines Automobilhändlers Kraftfahrzeuge unter Angabe von Modell, Motorisierung und Ausstattungsmerkmalen beworben, so ist der Werbende verpflichtet, seine vollständige Firmierung gemäß der Handelsregistereintragung bereits in dieser Werbung anzugeben. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

OLG München, WRP 2012, 230 (Urteil vom 20.10.2011, 29 U 2357/11)

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