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WRP 2021, 97
OLG Hamm 
Wettbewerbsrecht: Gummibärchen für Apotheker (Urteil vom 22.09.2020, I-4 U 38/20)

Süßigkeiten, die einem Apotheker bei Erreichen eines festgelegten Bestellwerts beim Bezug von Medizinprodukten geschenkt werden, stellen zumindest dann, wenn ihr Wert ca. 5 € beträgt, eine unzulässige Werbegabe dar. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

OLG Hamm, WRP 2021, 97-100 (Urteil vom 22.09.2020, I-4 U 38/20)

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