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WRP 2020, 927
OLG München 
Wettbewerbsrecht: „Geänderte Rezeptur“ (Sonstiges vom 09.04.2020, 29 U 5126/19)

Der Hinweis auf eine geänderte Rezeptur auf der Packung eines Arzneimittels stellt eine für die gesundheitliche Aufklärung des Patienten wichtige Angabe ohne werblichen Überschuss dar. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

OLG München, WRP 2020, 927-928 (Sonstiges vom 09.04.2020, 29 U 5126/19)

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