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WRP 2021, 829
LG München I 
Wettbewerbsrecht: Firmeneigenes Bio-Siegel (Urteil vom 26.03.2021, 37 O 7730/20)

Wird ein firmeneigenes Bio-Zeichen wie ein offizielles Gütesiegel verwendet, ist dies irreführend. Denn Gütesiegeln bringt der Verkehr ein größeres Vertrauen entgegen, weil er davon ausgeht, dass diese von neutralen Dritten aufgrund objektiver Kriterien und zumindest irgendwie gearteter Kontrollen vergeben worden sind. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

LG München I, WRP 2021, 829-831 (Urteil vom 26.03.2021, 37 O 7730/20)

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