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WRP 2016, 586
BGH 
Wettbewerbsrecht: Eizellspende (Urteil vom 08.10.2015, I ZR 225/13)

a) Die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ESchG geregelten Straftatbestände fallen als Bestimmungen hinsichtlich der guten Sitten im Sinne von Erwägungsgrund 7 S. 3 der Richtlinie 2005/29/EG nicht in deren Anwendungsbereich.

BGH, WRP 2016, 586-590 (Urteil vom 08.10.2015, I ZR 225/13)

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