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WRP 2021, 651
OLG Bamberg 
Wettbewerbsrecht: Büro für Architektur (Sonstiges vom 01.02.2021, 3 U 362/20)

Ein Unternehmer, der nicht in die bei der Architektenkammer geführte Architektenliste eingetragen ist, darf die Bezeichnungen „Büro für Architektur“ oder „Architektenbüro“ nicht verwenden. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

OLG Bamberg, WRP 2021, 651-653 (Sonstiges vom 01.02.2021, 3 U 362/20)

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