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WRP 2020, 125
LG Münster 
Wettbewerbsrecht: Blutzuckermessgerät (Urteil vom 24.09.2019, 023 O 13/19)

Die kostenlose Abgabe von Blutzuckermessgeräten an Altenheime ist keine handelsübliche Nebenleistung, wenn der Werbende selbst die Leistung in seiner Werbung als etwas Besonderes darstellt. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Münster, WRP 2020, 125-128 (Urteil vom 24.09.2019, 023 O 13/19)

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