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WRP 2018, 1265
LG Osnabrück 
Wettbewerbsrecht: Alternative zu Butterschmalz (Urteil vom 23.01.2018, 15 O 377/17)

Die Aussage “rein pflanzliche Alternative zu Butterschmalz” ist als “optisch nicht im Vordergrund stehender Text” eine beschreibende Darstellung und keine unzulässige schlagwortartig zusammenfassende Produktbezeichnung. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Osnabrück, WRP 2018, 1265-1266 (Urteil vom 23.01.2018, 15 O 377/17)

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