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WRP 2013, 825
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: 7-Tage-Reise (Beschluss vom 22.01.2013, 6 W 17/13)

Die Bezeichnung einer Reise als „7-Tage-Reise“, wenn die Ankunft am Zielort am späten Nachmittag des 1. Tages und die Abreise vom Zielort am Morgen des 7. Tages erfolgen, ist nicht irreführend, wenn die Reise auch An- und Abreise zum bzw. vom Zielort umfasst. In diesen Fällen kann von einer „7-Tage-Reise“ bereits dann gesprochen werden, wenn die Reise insgesamt 6 Übernachtungen umfasst.

OLG Köln, WRP 2013, 825 (Beschluss vom 22.01.2013, 6 W 17/13)

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