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WRP 2017, 1021
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: „(…) auch bei Asthma“ (Urteil vom 02.03.2017, 3 U 94/16)

Der uneingeschränkten Werbeangabe, ein Arzneimittel könne „auch bei Asthma“ angewendet werden, entnimmt der Verkehr wegen ihres Bezuges auf den Patientenkreis der Asthmatiker eine auf diese Vorerkrankung bezogene absolute Eignungsaussage.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2017, 1021 (Urteil vom 02.03.2017, 3 U 94/16)

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