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WRP 2025, 811
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Kündigung des Unterlassungsvertrags (Urteil vom 04.04.2025, 6 U 116/24)

Es stellt einen wichtigen Grund für die Kündigung eines vor 2021 abgeschlossenen Unterlassungsvertrages dar, wenn die Klagebefugnis des Gläubigers nicht mehr besteht, weil er nicht in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach § 8b UWG aufgenommen worden ist.

OLG Köln, WRP 2025, 811-816 (Urteil vom 04.04.2025, 6 U 116/24)

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