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WRP 2021, 793
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Fehlende Angaben zum Energieverbrauch (Urteil vom 10.12.2020, 6 U 193/18)

Die fehlende Angabe von Informationen zum Energieverbrauch einer Immobilie entgegen § 16a EnEV bzw. § 87 GEG in der Werbeanzeige eines Maklers ist unlauter im Sinne von § 5a Abs. 2 UWG.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2021, 793-795 (Urteil vom 10.12.2020, 6 U 193/18)

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