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WRP 2022, 1308
OLG Nürnberg 
Wettbewerbsrecht: 33 % AUF ALLE KÜCHEN + GRATIS AEG BACKOFEN (Sonstiges vom 16.08.2022, 3 U 747/22)

Befindet sich in einer Blickfangwerbung eine objektiv unzutreffende Werbeaussage, kann – wenn die Unrichtigkeit eindeutig sowie leicht zu vermeiden ist und dafür kein vernünftiger Anlass besteht – der erzeugte Irrtum nicht durch einen erläuternden Zusatz in Form einer Fußnote oder ähnlichem richtiggestellt werden.

OLG Nürnberg, WRP 2022, 1308-1310 (Sonstiges vom 16.08.2022, 3 U 747/22)

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