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WRP 2013, 1073
OLG Hamm 
Wettbewerbsrecht: Werbung mit durchgestrichenen „Statt“-Preisen (Urteil vom 24.01.2013, 4 U 186/12)

Die Werbung einer sog. Postenbörse mit durchgestrichenen „Statt“-Preisen ist mehrdeutig und damit irreführend, wenn nicht klargestellt ist, um was für einen Vergleichspreis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt, und wenn nicht alle in Betracht kommenden Bedeutungen der Werbeaussage zutreffen.

OLG Hamm, WRP 2013, 1073-1077 (Urteil vom 24.01.2013, 4 U 186/12)

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