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WRP 2016, 908
LG Dortmund 
Wettbewerbsrecht: Unterlassungsverlangen nach E-Mail-Werbung (Urteil vom 14.01.2016, 16 O 19/15)

Der Unterlassungsanspruch des Klägers gegen belästige Werbung ist nicht auf eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Werbegegenstand beschränkt. Die unlautere Handlung besteht vielmehr in der Belästigung des Verbrauchers durch die Zusendung von Werbe-E-Mails im Allgemeinen. Daher ist im Rahmen des Unterlassungsverlangens allgemein darauf abzustellen, keine Werbe-E-Mails zu versenden, …

LG Dortmund, WRP 2016, 908-910 (Urteil vom 14.01.2016, 16 O 19/15)

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