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WRP 2018, 495
OLG Karlsruhe 
Wettbewerbsrecht: Finanzausstattung und Abmahntätigkeit (Urteil vom 27.09.2017, 6 U 10/16)

Zu der gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 UWG vorzunehmenden Gesamtwürdigung hat der Anspruchsteller durch eigenen Vortrag zur Klärung solcher Tatsachen beizutragen, die in seiner Sphäre liegen und dem Anspruchsgegner nicht bekannt sind.

OLG Karlsruhe, WRP 2018, 495-498 (Urteil vom 27.09.2017, 6 U 10/16)

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