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WRP 2024, 1279
LG Offenburg 
Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbung für einen Mobilfunkvertrag (Urteil vom 26.06.2024, 5 O 7/23)

Es ist irreführend, blickfangartig die Angabe „1,00 € einmalig“ herauszustellen, obwohl zusätzlich weitere Kosten von 29,90 € als „Startpaketpreis“ anfallen, wenn auf den Startpaketpreis nicht hinreichend deutlich hingewiesen wird.

LG Offenburg, WRP 2024, 1279-1280 (Urteil vom 26.06.2024, 5 O 7/23)

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