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WRP 2020, 792
LG Gießen 
Wettbewerbsrecht: „Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können!“ (Beschluss vom 06.04.2020, 8 O 16/20)

Die Werbung für Vitalpilze mit dem Hinweis: „Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können!“ ist irreführend. Denn es stellt Allgemeinwissen dar, dass bezüglich der vom Erreger COVID-19 hervorgerufenen Erkrankung derzeit noch keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse vorliegen, ob und welche bestimmten Stoffe vor einer Infektion schützen. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

LG Gießen, WRP 2020, 792-796 (Beschluss vom 06.04.2020, 8 O 16/20)

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