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WRP 2022, 82
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Abgrenzung von Lebensmitteln und Bioziden (Essigspray II) (Urteil vom 09.09.2021, 6 U 61/21)

Erfüllt ein Produkt sowohl die Anforderung an ein Lebensmittel als auch an ein Biozid, ist die BiozidVO uneingeschränkt anwendbar. Eine Eingruppierung nach der überwiegenden Zweckbestimmung findet nicht statt.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2022, 82-85 (Urteil vom 09.09.2021, 6 U 61/21)

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