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WRP 2023, 211
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Zur Irreführung durch die Verwendung des Labels „Klimaneutral“ (Urteil vom 10.11.2022, 6 U 104/22)

Biomarktkäufer sind gegenüber dem allgemeinen Verkehr kein klar abgrenzbarer Verkehrskreis. Eine trennscharfe Abgrenzung eines Verkehrskreises mit höherem Informations- oder Bildungsgrad ist daher nicht möglich. Maßgeblich ist allein das Verständnis des allgemeinen Durchschnittsverbrauchers.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2023, 211-214 (Urteil vom 10.11.2022, 6 U 104/22)

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