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WRP 2017, 714
OLG Celle 
Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen § 2 Abs. 1 PAngV durch fehlende Grundpreisangabe bei kosmetischen Mitteln (Urteil vom 23.03.2017, 13 U 158/16)

Kosmetische Produkte, deren Effekt erst nach regelmäßiger Anwendung über einen längeren Zeitraum eintritt, deren Wirkung dadurch eintritt, dass sie zunächst körpereigene Funktionen anregen, oder die (auch) die Pflege von Haut, Haar und Nägeln bezwecken, fallen nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 9 Abs. 5 Nr. 2 PAngV.

OLG Celle, WRP 2017, 714-716 (Urteil vom 23.03.2017, 13 U 158/16)

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