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WRP 2015, 1381
OLG Hamm 
Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Abweichung des Produktbilds vom Lieferumfang (Urteil vom 04.08.2015, 4 U 66/15)

Irreführende Werbung auf der Internetplattform „amazon“ für Sonnenschirme durch blickfangmäßige Abbildung eines Sonnenschirmes inklusive der zur Beschwerung des Schirmständers erforderlichen Betonplatten, obwohl diese Platten tatsächlich nicht zum Lieferumfang gehören.

OLG Hamm, WRP 2015, 1381-1383 (Urteil vom 04.08.2015, 4 U 66/15)

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