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WRP 2016, 750
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Informationspflicht bei Werbung mit Testergebnis im Internet (Urteil vom 24.03.2016, 6 U 182/14)

Die Werbung mit einem Testergebnis im Internet verstößt gegen die sich aus § 5a UWG ergebenden Informationspflichten, wenn weder die Fundstelle des Tests genannt noch eine Verlinkung auf den vollständigen Testbericht vorhanden ist.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2016, 750-751 (Urteil vom 24.03.2016, 6 U 182/14)

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