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WRP 2013, 241
LG Berlin 
Wettbewerbsrecht: Gutschein für Zahnarztbehandlung zum Pauschalpreis (Urteil vom 28.06.2012, 52 O 231/11)

Das Angebot von zahnärztlichen Leistungen zu Festpreisen auf einer Gutscheinplattform ist jedenfalls dann unzulässig, wenn Leistungen angeboten werden, die nach der GOZ abzurechnen sind. Grundlage der Abrechnung könnten nur die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der einzelnen Leistung sowie die Umstände bei deren Ausführung sein. Eine Preisberechnung außerhalb dieser Kriterien ist nicht möglich, …

LG Berlin, WRP 2013, 241-246 (Urteil vom 28.06.2012, 52 O 231/11)

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