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WRP 2015, 887
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Zulässigkeit einer Widerrufsbelehrung mit längerer Widerrufsfrist (Beschluss vom 07.05.2015, 6 W 42/15)

Erteilt der Unternehmer eine Widerrufsbelehrung, in der die Widerrufsfrist länger ist als die gesetzlich vorgesehene Frist, liegt darin zugleich ein Angebot auf Annahme eines Vertrages mit der verlängerten Frist; die Widerrufsbelehrung ist daher inhaltlich richtig.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2015, 887-888 (Beschluss vom 07.05.2015, 6 W 42/15)

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