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WRP 2019, 491
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Informationspflicht über Verbrauchs- und Emissionswerte von Kraftfahrzeugen in der Werbung (Beschluss vom 06.12.2018, 6 U 196/17)

Ob die etwaige Vorenthaltung von nach der PKW-EnVKV vorgeschriebenen Informationen über Verbrauchs- und Emissionswerte zugleich unlauter ist, richtet sich nach § 5a Abs. 2 UWG; aus § 3a UWG ergeben sich bei richtlinienkonformer Auslegung jedenfalls keine geringeren Anforderungen an den Vorwurf der Unlauterkeit.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2019, 491-493 (Beschluss vom 06.12.2018, 6 U 196/17)

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