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WRP 2021, 1623
OLG Oldenburg 
Wettbewerbsrecht: Bio-Zertifizierung – Kein Verfügungsgrund, wenn eine Wiederholung des gerügten Verstoßes nicht mehr zu erwarten ist (Sonstiges vom 02.09.2021, 6 U 248/21)

Zwar wird gemäß § 12 Abs. 1 UWG die Dringlichkeit und damit das Vorliegen eines Verfügungsgrundes gem. §§ 935, 940 ZPO vermutet. Allerdings liegt diese nicht vor, wenn für die Verfügungsklägerin im Falle einer Verweisung auf das Hauptsacheverfahren Nachteile nicht ersichtlich sind, was etwa der Fall ist, wenn eine Wiederholung des Wettbewerbsverstoßes nicht zu erwarten ist (mit Verweis auf OLG Dresden, …

OLG Oldenburg, WRP 2021, 1623-1624 (Sonstiges vom 02.09.2021, 6 U 248/21)

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