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WRP 2014, 498
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Angabe der Abgasemissions- und Verbrauchsangaben in Neuwagenangeboten (Urteil vom 06.02.2014, 6 U 224/12)

Bietet ein Kraftfahrzeughändler im Internet Neuwagen unter Nennung der Motorleistung an, müssen gleichzeitig hierzu und unmittelbar wahrnehmbar die Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen gemäß § 5 PKW-EnVKV erfolgen; ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt zugleich ein unlauteres Verhalten im Sinne von §§ 4 Nr. 11, 5a Abs. 2, Abs. 4 UWG dar.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2014, 498 (Urteil vom 06.02.2014, 6 U 224/12)

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