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WRP 2020, 348
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Hervorhebung des Zinssatzes für Überziehungskredite (Urteil vom 21.11.2019, 6 U 146/18)

Der Anforderung des – als verbraucherschützende Norm (§ 2 Abs. 2 Nr. 1e UKlaG) einzustufenden – Art. 247a § 2 Abs. 2 EGBGB, wonach der Sollzinssatz für Überziehungskredite „in auffallender Weise“ anzugeben ist, wird nicht bereits dadurch genügt, dass der Zinssatz nicht in einer Fußnote oder im Kleingedruckten „versteckt“ wird; der Zinssatz muss vielmehr deutlich hervorgehoben werden (im Streitfall verneint).…

OLG Frankfurt a. M., WRP 2020, 348-350 (Urteil vom 21.11.2019, 6 U 146/18)

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