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WRP 2022, 1571
LG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Zur Pflicht von Flugbuchungsportalen zur Angabe der Gepäckbeförderungskosten (Urteil vom 31.05.2022, 3-06 O 40/21)

Online-Flugbuchungsportale müssen die Kosten für eine Gepäckbeförderung auch dann schon am Beginn des Buchungsvorgangs ausweisen, wenn die betreffenden Leistungen erst zu einem späteren Zeitpunkt – etwa am Flughafen – ausgewählt werden können. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Frankfurt a. M., WRP 2022, 1571-1573 (Urteil vom 31.05.2022, 3-06 O 40/21)

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