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WRP 2013, 1537
LG Heilbronn 
Wettbewerbsrecht: Unterlassungserklärung bei Telefonwerbung nur gegenüber dem Betroffenen (Urteil vom 21.06.2013, 8 O 112/13 Ka)

Eine Unterlassungserklärung, die nur die Wiederholung gegenüber einem konkret Betroffenen umfasst, ist nicht geeignet, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen.

LG Heilbronn, WRP 2013, 1537-1539 (Urteil vom 21.06.2013, 8 O 112/13 Ka)

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