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WRP 2014, 1071
KG Berlin 
Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Leugnung eines Widerrufsrechts bei individuell konfigurierten Notebooks (Urteil vom 27.06.2014, 5 U 162/12)

Es besteht grundsätzlich keine wettbewerbsrechtliche Verpflichtung des Unternehmers, im Falle eines wegen Unzumutbarkeit des Rückbaus (eines individuell konfigurierten Notebooks) ausgeschlossenen Widerrufsrechts den Verbraucher vorprozessual im Einzelnen über die tatsächlichen Umstände der Unzumutbarkeit aufzuklären.

KG Berlin, WRP 2014, 1071-1074 (Urteil vom 27.06.2014, 5 U 162/12)

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