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WRP 2016, 632
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche und Drittunterwerfung (Beschluss vom 04.02.2016, 6 W 10/16)

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine umfangreiche, in objektivem Missverhältnis zum Umfang der Geschäftstätigkeit stehende Abmahntätigkeit den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs nach § 8 Abs. 4 UWG rechtfertigen kann.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2016, 632 (Beschluss vom 04.02.2016, 6 W 10/16)

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