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WRP 2019, 1041
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Vollziehung einer Unterlassungsverfügung bei Zustellung unleserlicher Anlagen und irreführende Werbung mit „beeinflussten“ Bewertungen (Urteil vom 16.05.2019, 6 U 14/19)

In der Zustellung einer Unterlassungsverfügung, der Anlagen mit unleserlichem Text beigefügt sind, liegt eine ausreichende Vollziehung im Sinne von § 929 Abs. 2 ZPO, wenn der Schuldner ohne unzumutbaren Aufwand erkennen kann, wie der nicht lesbare Text lautet (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).

OLG Frankfurt a. M., WRP 2019, 1041-1042 (Urteil vom 16.05.2019, 6 U 14/19)

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