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WRP 2009, 948
BVerfG 
Verfassungsrecht/Verfahrensrecht: „Kannibale von Rotenburg“ (Beschluss vom 17.06.2009, 1 BvQ 26/09)

Der Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt voraus, dass anderenfalls Folgen eintreten würden, die erstens für sich genommen hinreichend gewichtig sind und zweitens gegenüber den Nachteilen, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, die noch mögliche Verfassungsbeschwerde aber keinen Erfolg hätte, überwiegen.

BVerfG, WRP 2009, 948-950 (Beschluss vom 17.06.2009, 1 BvQ 26/09)

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