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WRP 2022, 72
BGH 
Verfahrensrecht/Kartellrecht: Richterablehnung bei atypischer Vorbefassung (Beschluss vom 21.09.2021, KZB 16/21)

a) Es stellt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, die mit der Anhörungsrüge geltend gemacht werden kann, wenn das Gericht eine unrichtige Endentscheidung trifft, weil es eine tatsächlich nicht abgegebene prozessuale Erklärung der betroffenen Partei (hier: Rücknahme der Rechtsbeschwerde) unterstellt.

BGH, WRP 2022, 72-75 (Beschluss vom 21.09.2021, KZB 16/21)

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