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WRP 2013, 961
LG Bremen 
Verfahrensrecht: Zugang der Abmahnung (Beschluss vom 19.04.2013, 9 O 1924/12)

Im Zuge der sekundären Darlegungslast ist der Abmahnende lediglich gehalten, substantiiert die Absendung der Abmahnung vorzutragen. In diesem Fall ist es Sache des Beklagten, den bestrittenen Zugang der Abmahnung dazulegen und zu beweisen. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

LG Bremen, WRP 2013, 961 (Beschluss vom 19.04.2013, 9 O 1924/12)

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