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WRP 2015, 640
OLG Köln 
Verfahrensrecht: Werbeanrufe bei Stromkunden (Beschluss vom 23.01.2015, 6 W 154/14)

Der Schuldner eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsgebots muss nicht nur alles unterlassen, was zu einer Verletzung führen kann, sondern auch alles tun, was im konkreten Fall erforderlich und zumutbar ist, um künftige Verletzungen zu verhindern. Dazu gehört auch die Einwirkung auf Dritte, soweit deren Handeln in seinem Einflussbereich liegt und ihm wirtschaftlich zugutekommt. …

OLG Köln, WRP 2015, 640-642 (Beschluss vom 23.01.2015, 6 W 154/14)

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