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WRP 2015, 1278
KG Berlin 
Verfahrensrecht: Sofortiges Anerkenntnis: Beweislast des Beklagten für fehlende Klageveranlassung (Beschluss vom 20.04.2015, 8 W 21/15)

Ist nach einem Anerkenntnis des Beklagten streitig, ob er Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben hat, so trifft den Beklagten die Beweislast für die fehlende Klageveranlassung (im Anschluss an BGH WRP 2007, 781 = MDR 2007, 1162).

KG Berlin, WRP 2015, 1278 (Beschluss vom 20.04.2015, 8 W 21/15)

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