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WRP 2012, 369
OLG Celle 
Urheberrecht: Streitwert im Urheberrecht (Beschluss vom 07.12.2011, 13 U 130/11)

Für den Streitwert eines Unterlassungsanspruches nach § 97 Abs. 1 UrhG ist neben dem Umfang der Rechtsverletzung das wirtschaftliche Interesse in Form des Lizenzschadens zu berücksichtigen. Generalpräventive Gesichtspunkte haben dabei außer Betracht zu bleiben. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

OLG Celle, WRP 2012, 369 (Beschluss vom 07.12.2011, 13 U 130/11)

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